Aufnahme & Mitgestaltung
Der Antrag geht in Textform, zum Beispiel per E-Mail, an den Vorstand und nennt die gewünschte Mitgliedschaftsart. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Beiträge & Eintritt im laufenden Jahr
Jahresbeiträge sind bis zum 31. März fällig. Bei Eintritt im laufenden Jahr wird ab dem Aufnahmemonat ein Zwölftel des Jahresbeitrags je Monat berechnet. Der erste Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Aufnahme fällig.
Erleichterungen & Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann auf begründeten Antrag Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, haben Stimmrecht und können in den Vorstand gewählt werden.
Wechsel & Austritt
Ein Wechsel der Mitgliedschaftsart erfordert einen Antrag in Textform und die Zustimmung des Vorstands. Der neue Beitrag gilt ab dem folgenden Geschäftsjahr. Ein Austritt ist mit drei Monaten Frist zum Jahresende in Textform möglich.
Freiwillige Förderung
Ein freiwillig erhöhter Förderbeitrag kann unter Einhaltung des Mindestbeitrags zum folgenden Geschäftsjahr gesenkt werden; die Erklärung muss bis zum 30. September eingehen. Höhere Beiträge und Spenden begründen keine zusätzlichen Stimmrechte oder Ansprüche auf Leistungen.
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